Fallbeispiel
Die Gesellschafterin eines renommierten Verlagshauses, dessen Insolvenz absehbar war, war Eigentümerin einiger Urheberrechte. Um diese im Falle der Insolvenz des Verlages weiter zu behalten, bedurfte sie der unabhängigen Beratung. Hier ist weder durch den Berater der Gesellschaft noch durch die Geschäftsführung eine unabhängige Beratung möglich. Eine externe Beratung brachte die gewünschten Ergebnisse:
- Der Verlag konnte im Rahmen des Insolvenzverfahrens auf einen Investor übertragen werden
- Fast die Hälfte der Arbeitsplätze wurden direkt erhalten, die restlichen Arbeitsplätze wurden an eine Transfergesellschaft übertragen
- Die Gesellschafterin hat die Urheberrechte behalten und diese dann dem Investor verkaufen können und sich somit einen großen Teil ihres Vermögens erhalten können.