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Leistungen für Geschäftsführer


Fallbeispiel



Fallbeispiel

Ein Geschäftsführer eines Unternehmens wird zwei Jahre vor der späteren Insolvenz der Gruppe angewiesen, der Muttergesellschaft zum Erwerb einer Beteiligung ein Darlehen zu gewähren. Die Muttergesellschaft erwirbt die Beteiligung und der Vorgang einschließlich der Darlehensgewährung wird ordnungsgemäß verbucht.

Nach zwei Jahren müssen zuerst die Mutter und dann die Gesellschafter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren stellen. Der Insolvenzverwalter nimmt nunmehr den Geschäftsführer wegen einer vorsätzlichen Schädigung des Unternehmens in Anspruch, weil er – zu Recht – feststellt, ohne die Darlehensgewährung und den Abfluss der Mittel wäre die Gesellschaft nicht insolvent und zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung wäre erkennbar gewesen, dass die Muttergesellschaft das Darlehen mangels Bonität bei Banken nicht hätte erhalten können.

Dieses Risiko ist wegen des Vorwurf des Vorsatzes durch keine Versicherung gedeckt. Vergleichbare Situationen stellen sich auch im Falle des cash-pooling.

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